Lohnnebenkosten Bau einfach erklärt: Was Bauunternehmen wirklich wissen sollten
Die Lohnnebenkosten im Baugewerbe sind oft schwer durchschaubar und sorgen bei Planungen und Kalkulationen für Unsicherheit. In diesem Artikel erklären wir Dir übersichtlich und praxisnah, was zu den Lohnnebenkosten gehört, wie sie entstehen und wie Du diese besser kalkulieren und sogar senken kannst.
- Was gehört zu den Lohnnebenkosten im Bau?
- Unterschied: Lohnkosten vs. Lohnnebenkosten
- Typische Beispiele in der Baubranche
- Vergleich: Lohnnebenkosten im Baugewerbe
- Wie Subunternehmen die Lohnnebenkosten mindern können
- Wie Arthemos GmbH dabei unterstützen kann
Was gehört zu den Lohnnebenkosten im Bau?
Die Lohnnebenkosten sind alle zusätzlichen Kosten, die über den reinen Bruttolohn eines Arbeitnehmers hinausgehen. Sie stellen für Bauunternehmen einen erheblichen Budgetposten dar und setzen sich aus gesetzlich verpflichtenden sowie freiwilligen Leistungen zusammen:
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft (BG Bau)
- Umlagen (z. B. U1, U2, Insolvenzgeldumlage)
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld (freiwillig oder tariflich vereinbart)
- Fortbildungs-, Verpflegungs- und Fahrtkostenzuschüsse
Diese Nebenkosten variieren stark je nach Beschäftigungsverhältnis, Region und Branche – gerade im Baugewerbe sind sie besonders hoch.
Unterschied: Lohnkosten vs. Lohnnebenkosten
Viele verwechseln Lohnkosten mit Lohnnebenkosten. Dabei ist der Unterschied elementar für die korrekte Kalkulation:
| Begriff | Was beinhaltet es? |
|---|---|
| Lohnkosten | Bruttolohn + Lohnnebenkosten |
| Bruttolohn | Vergütung für Arbeitsleistung des Arbeitnehmers |
| Lohnnebenkosten | Zusätzliche Kosten, die Arbeitgeber für Angestellte zahlen müssen |
Im Vergleich zum Bruttolohn machen Lohnnebenkosten bis zu 30–35 % oder sogar mehr der Gesamtlohnkosten aus.
Typische Beispiele in der Baubranche
Bauunternehmen sind besonders von hohen Lohnnebenkosten betroffen. Hier eine beispielhafte Aufstellung für ein mittelständisches Bauunternehmen:
- Bruttolohn pro Facharbeiter: 3.000 €
- Sozialbeiträge Arbeitgeberanteil: ca. 600 €
- Umlagen (U1/U2/Insolvenzgeld): ca. 60 €
- BG Bau-Beitrag: ca. 100 €
- Zuschläge & Zulagen: ca. 300 €
Gesamtkosten für den Betrieb: ca. 4.060 € je Fachkraft pro Monat
Das entspricht rund 35,3 % an Nebenkosten gegenüber dem Bruttolohn.
Vergleich: Lohnnebenkosten im Baugewerbe
| Branche | Lohnnebenkostenanteil |
|---|---|
| Industrie | 28–32 % |
| Hotel & Gastro | 25–28 % |
| Baugewerbe | 33–38 % |
| Pflegesektor | 30–35 % |
Der hohe Anteil im Baugewerbe resultiert unter anderem aus tarifvertraglichen Regelungen, speziellen BG-Versicherungen und Ausfallregelungen (Wetter, Krankheit).
Wie Subunternehmen die Lohnnebenkosten mindern können
Ein strategischer Hebel zur Reduzierung der Lohnnebenkosten liegt in der Zusammenarbeit mit Subunternehmen. Diese übernehmen Eigenverantwortung für ihre Beschäftigten und stellen Arbeitskraft in Form von Werkverträgen bereit. Die Vorteile sind:
- Keine Sozialabgaben oder Arbeitgeberpflichten gegenüber dem vermittelten Personal
- Flexibilität in der Laufzeit und Projektanpassung
- Planbare Kosten bei projektbasierten Einsätzen
Gerade bei kurzfristigem Personalbedarf oder saisonalen Schwankungen bietet sich dieser Weg an – mit signifikantem Einsparpotenzial.
Wie Arthemos GmbH Bauunternehmen konkret entlastet
Die Arthemos GmbH unterstützt Unternehmen im Baugewerbe bei der zügigen Vermittlung von qualifizierten Fachkräften aus Osteuropa – innerhalb von nur 3–5 Tagen. Durch Werkverträge statt Einstellung senken Auftraggeber ihre Lohnnebenkosten erheblich. Vermittelt werden unter anderem:
- Maurer, Trockenbauer, Verputzer
- Elektriker, Schweißer, HKLS-Monteure
- Abbrucharbeiter, Pflasterer, Dachdecker u. v. m.
Die Anstellungen laufen wahlweise auf Basis von Werkverträgen oder als Festanstellung, je nach Bedarf. Unternehmen profitieren zudem von fairen Lohnstrukturen, professioneller Betreuung und täglich erreichbarem Service von Montag bis Freitag 07:00–21:00 Uhr und Samstag/Sonntag 09:00–19:00 Uhr.
Direkter Kontakt zu Arthemos:
- Telefon: +49 151 44989273
- E-Mail: info@arthemos.eu
- Kontaktformular: Zur Anfrage
- Social Media: Instagram & Facebook
Mehr Informationen rund um Fachkräfte, Personallösungen und Branchentrends findest Du auch im Newsportal von Arthemos.
Möchtest Du Subunternehmen vermitteln?
Arthemos bietet außerdem Quereinsteigern oder Vertriebsspezialisten die Möglichkeit, als Handelsvertreter im Fachkräftebereich tätig zu werden. Mehr Infos unter Karriere bei Arthemos.
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Die Lohnnebenkosten im Bau sind komplex aber kontrollierbar. Wer sie durch alternative Beschäftigungsformen strategisch angeht, reduziert nicht nur seine Ausgaben, sondern steigert zugleich seine Flexibilität. Lösungen wie die der Arthemos GmbH bieten hierfür konkrete Ansätze und setzen genau dort an, wo Unternehmen entlastet werden müssen.